Diese Platz- und Spielordnung soll dazu beitragen, den Spielbetrieb auf der Anlage des Tennisklub Blau-Weiß Asbach e.V. geordnet zu regeln und so ein gutes Miteinander zu gewährleisten.
1. Allgemeines
Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness oberstes Gebot!
Die Anlage, die Plätze und die gesamte Ausstattung sind stets mit Sorgfalt zu behandeln.
Jedes Clubmitglied hat darauf zu achten, dass die Anlage sauber gehalten wird. Dazu zählt auch die Entsorgung von Abfall.
Das Betreten der Tennisplätze und Umkleideräume ist nur Mitgliedern des Vereins, registrierten Gastspielern und Teilnehmern an Trainings- und Schnupperkursen sowie Turnier- und Verbandsspielern gestattet. Das Betreten der gesamten Tennisanlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften uneingeschränkt für ihre Kinder. Hunde dürfen auf die Anlage mitgebracht werden, sie sind in jedem Fall an der Leine zu führen. Auf den Tennisplätzen sind Hunde nicht erlaubt.
Um eine missbräuchliche Benutzung durch nicht befugte Personen auszuschließen, werden alle Mitglieder dringend gebeten, darauf zu achten, dass die Türen der Tennisplätze geschlossen und das Clubhaus nach Ende des Spielbetriebes verschlossen wird. Die letzte Person, die die Anlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Beleuchtungen ausgeschaltet (abgedreht) und die Türen und Fenster geschlossen sind.
2. Klubhaus, Terrasse, Umkleidebereich
Das Betreten des Klubhauses, der Umkleideräume und Toilettenanlagen sind mit Sandplatzschuhen untersagt. Für das Abstellen von Tennisschuhen, Tennistaschen und sonstigem Gepäck sind auf der Terrasse die dafür vorgesehenen Ablagen und Stellagen zu nutzen.
Der Thekenbereich des Clubhauses wird nicht bewirtschaftet. Daher sind Gläser, Geschirr usw. nach Gebrauch gründlich zu reinigen und zurückzustellen. Leere Flaschen sind in die entsprechenden Leergutkisten zu stellen. Bitte auch auf die Mülltrennung achten. Bei offensichtlichen Verschmutzungen sind diese sofort zu entfernen.
3. Platznutzung
Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung betreten werden. Der Vorstand und der Platzbeauftragte (Platzwart) hat das Recht, einzelne oder alle Plätze für unbespielbar zu erklären. Deren Anweisung ist Folge zu leisten.
Sind die Plätze nach starkem Regen zu nass und / oder zu weich, dürfen diese nicht bespielt werden. Je nach Witterung ist der gesamte Tennisplatz (nicht nur die Spielfläche) vor und bei großer Trockenheit auch während des Spiels ausreichend zu wässern.
Die Regel-Spieldauer beträgt für Einzel und Doppel jeweils 60 Min. Bei starkem Andrang sollen möglichst nur Doppel gespielt werden. Spielbeginn und Ende ist jeweils zur vollen Stunde. Die Spieler haben nach Ende der Spielzeit unaufgefordert, den wartenden Spielern, den Platz freizumachen. Ein Weiterspielen ist nur dann gestattet, wenn sich keine anderen Klubmitglieder oder Gäste gemeldet haben. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Meisterschaftsspiele, die zu Ende geführt werden dürfen.
Hinweis: Zur Spielzeit gehört auch die Platzpflege.
Nach Ablauf der Spieldauer haben die Spieler den Platz bis zur Grenze des Platzes abzuziehen, die Linien zu fegen sowie gegebenenfalls zu wässern. Trittspuren sind besonders zu Saisonbeginn sorgfältig zu beseitigen und zu verdichten.
Die Spielzeiten der Verbandsspiele und vom Verein organisierte Turniere bzw. Veranstaltungen o.ä. haben Priorität vor der individuellen Platzbelegung. Die Termine der Verbandsspiele und Turniere werden rechtzeitig ausgehängt.
Plätze und Zeiten für Training sind in einem Trainingsplan festgelegt. Termine für Freundschaftsspiele sind mit dem Sportwart abzustimmen. Werktags nach 17:00 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) miteinander nur dann spielen, wenn hierdurch keine Erwachsene zurückstehen müssen. Das Spielen mit Erwachsenen Mitgliedern sollte in angemessenem Rahmen toleriert werden. Spielstarke Jugendliche können auf Vorschlag des Jugendwartes vom Vorstand hinsichtlich der Platzbelegung Erwachsenen gleichgestellt werden. Spiele mit Gästen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Plätze nicht von Klubmitgliedern beansprucht werden.
4. Spielberechtigung
Spielberechtigt auf den Plätzen sind alle aktiv gemeldeten Vereinsmitglieder, Vereinstrainer, Teilnehmer der Schnuppermitgliedschaft während der Schnupperzeit, Gastspieler zusammen mit mindestens einem aktiven Mitglied des Vereins sowie Turnier- und Verbandsspieler für die Dauer des jeweiligen Turniers bzw. Verbandsspiels. Passive Mitglieder dürfen gemäß der Gastspielerregelung die Plätze nutzen.
5. Gastspielerregelung
Gastspieler sind Tennisspieler, die von einem aktiven Mitglied des Vereins zum Spiel auf der Anlage eingeladen werden. Gastspieler sind zwingend vor Spielbeginn in die aushängende Gastspielerliste durch das Mitglied einzutragen. Die Gastspielergebühr ist der Gastspielerliste und der Beitragsordnung zu entnehmen. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Die Gebühr wird spätestens zum Saisonende vom Kassenwart eingefordert bzw. am Ende der Saison vom Konto des aktiven Mitgliedes per SEPA Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Ein Gast ist maximal dreimal pro Saison auf der Anlage zu Gastspielerkonditionen spielberechtigt. Bei Vereinseintritt werden die Gastspielergebühren desselben Jahres dem Mitgliedsbeitrag angerechnet.
Für einen durch ein Mitglied engagierten lizenzierten Trainer ist kein Gastspieler-Beitrag zu entrichten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vorstand das Training zugelassen hat.
Sonderregelung für Jugendliche
Jugendlichen Mitgliedern ist es grundsätzlich gestattet, mit Jugendlichen anderer Tennisvereine, nach den Regeln der Platznutzung, kostenlos zu spielen. Die Eintragung in die Gästeliste muss jedoch erfolgen. Diese Sonderregelung gilt bis auf Widerruf durch den Vorstand.
6. Schlussbestimmungen
Der Tennisklub Blau-Weiß Asbach e.V. haftet gegenüber ihren Mitgliedern im Rahmen der über den Deutschen Tennisverband bestehenden Versicherung. Für andere Schäden – Sachschäden, Unfälle, Diebstahl und unangemessenes Verhalten, haftet der Verein nicht.
Jedes Mitglied im Verein soll auf die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung achten und diese auch gegenüber Dritten vertreten.
Alle Vorstandsmitglieder sind gegenüber allen Mitgliedern und Besuchern der Anlage weisungsbefugt und verpflichten sich, die Einhaltung dieser Ordnung durchzusetzen. Wenn es geboten erscheint, können Vorstandsmitglieder im Rahmen des Hausrechtes ein sofortiges Platzverbot aussprechen.
Diese Regelungen dienen einem geordneten und möglichst konfliktfreien und gedeihlichen Miteinander unseres Tennisvereins. Sollten dennoch Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte entstehen, sind diese bitte fair und sachlich zu regeln, bzw. im Falle einer nicht einvernehmlichen Lösung des Konfliktes, dem Vorstand zur Entscheidung vorzutragen.
7. Inkrafttreten
Die Platz- und Spielordnung wurde am 17.03.2018 auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Tennisklub Blau Weiß Asbach e.V. beschlossen.