Beitragsordnung

A. Allgemeines

Zur Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten, des Sportbetriebes und zur Bildung zweckgebundener Rücklagen erhebt der Tennisklub Blau-Weiß Asbach e.V. Beiträge von den Mitgliedern. Beiträge, Gebühren und Umlagen werden durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegt. Dies bezieht sich auf deren Höhe, Zahlung und Fälligkeit. Mit dem Beitritt zum Verein wird z. Zeit keine Aufnahmegebühr fällig. Unabhängig hiervon kann für die Durchführung von Fördermaßnahmen für jugendliche Mitglieder eine Kostenbeteiligung erhoben werden. Informationen hierzu werden vor Beginn der Maßnahmen veröffentlicht.

B. Mitgliedspflichten

Mitgliedspflichten bestehen in außerordentlichen Beiträgen in Form von Arbeitsleistungen und Sachleistungen.

Die Arbeitsleistungen sind von allen Mitgliedern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu erbringen. Werden die Arbeitsstunden nicht erbracht, sind diese in Geldleistung zu erbringen.

C. Umlagen

Zur Finanzierung eines außerordentlichen Finanzbedarfs kann der Verein eine Umlage erheben.

Dabei kann es sich um:
1. Sonderumlagen zur Sanierung des Vereins „Tennisklub Blau-Weiß Asbach e.V.“
2. Umlagen zur außergewöhnlichen Anschaffung oder Herstellung von Vereinsvermögen
3. allgemeine Umlagen zur Bestreitung und Unterhaltung von originären Vereinsaufgaben handeln.

Über die Höhe der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung. Von der Mitgliederversammlung beschlossene Umlagen werden innerhalb von 6 Wochen im Bankeinzugsverfahren eingezogen.

D. Abwicklung des Beitragswesens

1. Der Jahresbeitrag ist am 31.März des Jahres fällig und wird an diesem Termin vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
2. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Die Erklärung des Mitglieds erfolgt auf dem Beitrittsformular.
3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der IBAN Nummer, den Wechsel des Bankinstitutes sowie Änderungen der Anschrift mitzuteilen.
4. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein durch Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren von dem Mitglied zu tragen.
5. Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die hierbei anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.

E. Familienbeiträge

Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Beitragsgestaltung (Rabatt) und keine Mitgliedschaftsform. D.h. die einzelnen Mitglieder der Familie sind eigenständige Mitglieder des Vereins. Lediglich das Beitragsaufkommen der Familienmitglieder wird günstiger gestaltet. Sobald Kinder die Volljährigkeit erreicht haben, sind diese bei der Beitragsfindung einzeln zu bewerten. Zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres wird die bisherige Familienmitgliedschaft überprüft. Studenten und Schüler ohne Einkünfte bleiben bis zum Ende des Studiums bzw. Schulabschluss, maximal bis zum 27. Lebensjahr, in der Familienmitgliedschaft.

F. Abrechnung der Arbeitsstunden

1. Die Vorstandsarbeit wird auf die Arbeitsstunden angerechnet.
2. Arbeitsstunden sind pro Person festgelegt. Eine Verlagerung/Übernahme ist nicht möglich.
3. Die Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden erfolgt nach dem Abschluss des Kalenderjahres mit Stichtag 31.Dezember des laufenden Jahres. Mitglieder mit offenen Arbeitsstunden werden umgehend per Email informiert. Sofern innerhalb von vier Wochen nach Versand der Mail kein Einspruch beim zuständigen Vorstandsmitglied eingelegt wird, wird der Geldbetrag zum 31. März per SEPA–Lastschriftverfahren eingezogen.

G. Jahresbeitrag und Arbeitsstunden

Jahresbeiträge:
Erwachsene – Familien / Lebensgemeinschaften153,00€
Erwachsene – Einzelmitglied92,00€
Auszubildende / BA – Studenten60,00€
Schüler (6 – 18 Jahre) und
Studenten (bis 27 Jahre)
als Einzelmitglied
30,00€
Kinder bis zum 6. LebensjahrBeitragsfrei
Fördermitglieder – Passiv15,00€
Gäste:
Erwachsene:5,00€ pro Std
Kinder und Jugendliche:kostenlos

Die Mitglieder zahlen die Gebühren für Gastspieler/in an den Verein.

Arbeitsstunden:
aktive Mitglieder vom 18. bis vollendete 65. Lebensjahr:10 Arbeitsstunden
pro Jahr
aktive Mitglieder nach vollendetem 65. Lebensjahr:5 Arbeitsstunden
pro Jahr
Jugendliche Mitglieder ab 14. Lebensjahr:5 Arbeitsstunden
pro Jahr
Kinder und Jugendliche bis 14. Lebensjahr:keine
Arbeitsstunden
Fördermitglieder/Passive:freiwillige Leistung

Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Ausgleichsbetrag von 10 € / Stunde zu zahlen!

Der Arbeitseinsatz für Kinder jünger als 14 Jahre ist freiwillig.
Mit dem Vereinsbeitritt erteilen die Eltern die Erlaubnis Arbeitsstunden, unter Berücksichtigung der Schutzbestimmungen, zu leisten.

H. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch Austritt aus dem Verein. Dieser muss dem Vorstand bis spätestens 31. März eines Geschäftsjahres erklärt werden und wirkt rückwirkend zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
2. durch Ausschluss aus dem Verein
3. durch Tod

I. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 in Kraft.
Mit gleichem Datum treten frühere Beitragsregelungen und Beitragsordnungen außer Kraft.

Die neue Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
Auf Verlangen ist die Beitragsordnung dem neuen Mitglied auszuhändigen.